Häufig gestellte Fragen

Hier beantworten wir Ihre Fragen "Rund ums Carsharing" ! Haben wir etwas vergessen?
Bitte rufen Sie uns an (07071-360306) oder schreiben eine E-Mail.

Übrigens: Wenn sich Ihre Kontaktdaten geändert haben, schreiben Sie uns bitte eine Mail. Vielen Dank

Kosten

Ob sich Carsharing für Sie lohnt hängt davon ab, welchen Mobilitätsbedarf Sie haben. Wenn Sie nur gelegentlich ein Auto benötigen und an Ihrem Wohnort die täglichen Dinge des Alltags zu Fuß, per Fahrrad, mit Bus oder Bahn zu erledigen sind, ist Carsharing eine ideale Ergänzung.  Wenn Sie weniger als ca. 7500 km Fahrleistung pro Jahr haben ist teilAuto günstiger als ein eigenes Auto.

Zum Einstieg muss eine einmalige Aufnahmegebühr, 5 Euro für die Chipkarte, sowie eine Kaution hinterlegt werden. Die Kaution erhalten Sie spätestens 2 Monate nach Ende der Vertragslaufzeit zurück. Detaillierte Informationen.

Die Kosten für eine Fahrt richten sich danach, welchen Tarif Sie wählen, wie lange und welches Fahrzeug (XXS bis XXL) Sie benötigen und wie viele Kilometer Sie fahren (siehe Tarifrechner).

Unser ermäßigter Tarif heißt Light-Tarif für Schüler*innen, Studierende, Besitzer*innen der Bonuscard und Schwerbehinderte. Detaillierte Informationen siehe Tarife.

Die Fahrtkostenabrechnung erhalten Sie monatlich. Die Beträge werden monatlich per Lastschrift eingezogen.

Fahren

Alle teilAuto-Fahrzeuge stehen an festen Stationen. Sie stellen das Auto immer dort zurück, wo Sie es abgeholt haben.

Sie können sich online anmelden oder nach der Online-Registrierung persönlich vorbeikommen. Wenn sie persönlich kommen möchten bitten wir um Terminvereinbarung per Mail oder Telefon.

 

 

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Zugangskarte und ein Benutzer*innen-Handbuch. In der Regel können Sie schon am nächsten Tag ein teilAuto buchen.

 

Sie können jederzeit kündigen. Dazu schicken Sie bitte eine E-Mail an info@teilauto-neckar-alb.de unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Nutzer*innen-Nummer und lassen Sie uns Ihre Zugangskarte zukommen. Die Kaution wird Ihnen spätestens zwei Monate nach Vertragsende zurücküberwiesen. Damit ist sicher gestellt, dass alle Forderungen beglichen sind. 

Nein, im Interesse der nichtrauchenden Teilnehmer*innen und mitfahrender Kinder sind alle unsere Autos Nichtraucher*innen-Fahrzeuge.

Sie haben rund um die Uhr Zugriff auf die Fahrzeuge, sind also nicht auf Öffnungszeiten angewiesen. Die Buchungszeiträume sind absolut flexibel. Sie können das Fahrzeug für eine Stunde buchen oder für zwei Tage. Ganz wie Sie möchten.

In den Kilometerpreisen sind die Kraftstoffkosten bereits enthalten. Tanken Sie während Ihrer Fahrt auf unsere Kosten und bezahlen Sie per Tankkarte, die in jedem Fahrzeug bereitliegt.

Die UTA-Tankkarte wird europaweit bei teilnehmenden Tankstellen akzeptiert. Falls Sie an einer Tankstelle tanken, die unsere Tankkarte nicht akzeptiert, bitten wir Sie, den Betrag auszulegen und ein Foto des Belegs an info@teilauto-neckar-alb.de zu schicken. Alternativ können Sie den Tankbeleg auch in die Sammeltasche im Fahrtenbuch legen, unsere Servicemitarbeiter sammeln die Belege regemäßig ein. Die Erstattung der Tankkosten erfolgt über die monatliche Fahrtkostenrechnung.

Nein, nur wenn die Tankfüllung ein Viertel oder weniger ist, muss getankt werden, damit  Nachnutzer*innen gleich losfahren können.

Ja, aber die Tiere müssen in einer geschlossenen Tierbox im Kofferraum untergebracht werden. Sonderreinigungen aufgrund zurückbleibender Verunreinigungen durch Tiere (z.B. Haare) werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Standardmässig funktioniert die Anmeldung komplett online. Wenn Sie eine persönliche Einweisung möchten, melden Sie sich bitte zur Terminvereinbarung telefonisch im teilAuto-Büro.

Elektrisch fahren

Ja, wie jedes andere teilAuto auch.

Nein. E-Autos fahren sich wie Automatik-Autos.

Ja, Sie können durch Ihren Fahrstil den Verbrauch maßgeblich beeinflussen. Die Reichweitenschätzung beim Start basiert auf dem Fahrverhalten der letzten Nutzer*innen. Idealerweise fahren Sie im „Eco-Modus“.

Bitte schauen Sie sich nach einer Lademöglichkeit um. Wir empfehlen die  „Lade TÜStrom“-App von den Stadtwerken Tübingen, die Karte befindet sich in den Tübinger Elektro-Fahrzeugen. In den Elektrofahrzeugen in Reutlingen befindet sich eine Ladekarte der Fairenergie Reutlingen.

Mit der Fairstrom-Emobil-Ladekarte können Sie deutschlandweit an allen 10.000 Ladepunkten des Stadtwerke-Verbunds "ladenetz.de" das Elektro-Auto aufladen. Sollten Sie weiter entfernte Reisen planen, können Sie auf der Internetseite

"https://www.ladenetz.de" nachsehen, an welchen Ladestellen die Fairenergie-Ladekarte akzeptiert wird.

Ja, im Fahrtenbuch des E-Autos.

Nach jeder Fahrt muss das Fahrzeug am Stellplatz wieder an die Ladesäule angeschlossen werden.

Prüfen Sie bitte, ob alle Schritte der Anleitung richtig durchgeführt wurden. Ansonsten informieren Sie unbedingt die Servicezentrale.

Buchen

Nein, Sie können das Fahrzeug ohne PIN-Eingabe nutzen.

Sie können unmittelbar vor Fahrtantritt buchen oder mehrere Monate im Voraus - wie Sie möchten. Die meisten Fahrten werden bei teilAuto weniger als 24 Stunden vor Fahrtbeginn gebucht.

Nein, nur als angemeldete teilAuto-Nutzer*in können Sie die Fahrzeuge buchen.

Grundsätzlich gilt: Buchen Sie nicht zu knapp, um unnötigen Stress zu vermeiden. Sie können Ihre Fahrt über die üblichen Buchungssysteme bis zum Beginn der Folgebuchung verlängern.

Ist eine rechtzeitige Fahrzeugrückgabe z.B. wegen Stau nicht möglich, informieren Sie bitte umgehend die Servicezentrale und teilen Sie mit, dass Sie den Rückgabetermin nicht einhalten können. Wir berechnen dann keine Verspätungsgebühren, sondern nur die zusätzliche Zeit, die Sie benötigen. Wir kümmern uns um die Benachrichtigung des nächsten Kunden und bieten ein Ersatzfahrzeug an.

 

Unmittelbar nach Ihrer Buchung kann das Fahrzeug, trotz abgelaufener Buchungszeit, mit der Zugangskarte geöffnet werden.

Ansonsten buchen Sie das Fahrzeug für eine halbe Stunde. In beiden Fällen schreiben Sie bitte eine entsprechender Bemerkung in das Fahrtenbuch. So wird Ihnen die Buchung nicht berechnet.

Ja, das ist möglich. Stornierungen 24 Stunden vor Buchungsbeginn sind kostenfrei, bei Stornierungen unter 24 Stunden wird die Hälfte der Zeitkosten berechnet.

Ja, viele Kunden verreisen mit unseren teilAuto-Fahrzeugen. Auch Fahrten ins Ausland sind
selbstverständlich möglich. Bitte klären Sie die für einzelne Länder notwendigen Formalitäten rechtzeitig vorher ab. Denken Sie an eine frühzeitige Buchung.

Für jede volle Stunde, die das Auto früher zurückgebracht wurde, als es ursprünglich gebucht war, wird nur die Hälfte berechnet. Die Zeit stoppt, sobald das Auto von außen über die Karte oder die App wieder verriegelt ist.

Fahrzeuge, Standorte, Zubehör

An einigen wenigen Fahrzeugen befindet sich eine Anhängerkupplung. Um Fahrzeuge mit Anhängerkupplung oder anderen Eigenschaften suchen zu können nutzen Sie einfach unser Buchungssystem und klicken auf „Filter“ und wählen dann die „Detailsuche“.

Beachten Sie bitte:

  • Das teilAuto muss für die zu erwartende Zug- und Stützlast geeignet sein! Überprüfen Sie anhand der Fahrzeugdaten (Kfz-Schein), ob die maximal zugelassenen Lasten nicht überschritten werden.
  • Vergewissern Sie sich, dass Sie mit Ihrem Führerschein befugt sind, den Anhänger zu führen.

Sie können unter mehr als 160 Fahrzeugen in Tübingen, Reutlingen und Umgebung auswählen. Zahlreiche Modelle vom Kleinwagen bis zum Transporter stehen zur Verfügung.

Alle unsere Fahrzeuge (Ausnahme Transporter) haben ein Kindersitzkissen (17 – 36 kg). Für weitere oder kleinere Kinder bitten wir Sie, selbst Sorge zu tragen.

Die Dachlast beträgt in der Regel 50 Kilogramm, inkl. Trägersysteme. Die Dachlast ist fahrzeugunabhängig.

Unsere Fahrzeuge sind teilweise mit einem Navigationssystem ausgestattet. Welche das sind, können Sie aus der Liste „Fahrzeuge und Stationen“ entnehmen. Darüber hinaus gibt es im teilAuto-Büro Navigationsgeräte zum Ausleihen.

Ja, für viele Fahrzeugtypen sind Dachträger im teilAuto-Büro erhältlich. 

Carsharing-Fahrzeuge sind von dem Verbot ausgenommen.

Anmerkung: Nach dem 13. Gesetz zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom April 2019 sind Kraftfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und 5 ausgenommen, sofern diese im realen Fahrbetrieb weniger als 270 Milligramm Stickstoffdioxid pro Kilometer ausstoßen und das ist bei unseren Fahrzeugen der Fall.

 

Versicherung & Haftung

Ja, sofern Sie mit im Fahrzeug sitzen und Sie sich davon überzeugt haben, dass die fahrende Person einen gültigen Führerschein besitzt und fahrtüchtig ist.

Ja, durch die Haftpflichtversicherung sind Mitfahrende versichert.

Alle Fahrzeuge sind vollkasko- und haftpflichtversichert und haben einen Schutzbrief. Sie haften lediglich im selbstverschuldeten Schadensfall in Höhe Ihrer Selbstbeteiligung (1000,- Euro). Diese können Sie durch eine Versicherung auf 350,- Euro reduzieren, rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Die maximale Selbstbeteiligung in Höhe von 1000,- Euro lässt sich durch einen jährlichen Betrag von 35,00 € / Zugang auf maximal 350,- Euro reduzieren. Die Reduktion gilt für den ersten selbstverschuldeten Unfall im Jahr.

Bei Unfällen muss umgehend und immer die Polizei gerufen werden. Außerdem melden Sie sich bei der Servicezentrale oder bei unserer Notfallnummer Tel. 0170-2010040, dort erhalten Sie bei Bedarf weitere Instruktionen. Wenn möglich machen Sie Fotos vom Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners und achten Sie darauf, den Unfallbericht der Polizei zu erhalten.

Hinterher schicken Sie uns den Unfallbericht und die Fotos, die restliche Abwicklung übernehmen wir für Sie.

Wir haben für alle Fahrzeuge einen Schutzbrief abgeschlossen. Die Leistungen sind vergleichbar zum ADAC, die Gültigkeit ist europaweit. Im Pannenfall melden Sie sich bei der Servicezentrale oder bei unserer Notfallnummer Tel. 0170-2010040, wir stellen den Kontakt zur Schutzbrief-Hotline her. Alle Informationen finden Sie im Fahrtenbuch.