Häufig gestellte Fragen
Buchung und Fahrzeugnutzung
Ja, das ist möglich.
Stornierungen 24 Stunden vor Beginn einer Buchung sind kostenfrei. Bei kurzfristigen Stornierungen wird die Hälfte der Zeitkosten berechnet.
Ja, eine Buchung kann bis zur nächsten Reservierung verlängert werden.
Grundsätzlich gilt: Buchen Sie nicht zu knapp, um unnötigen Stress zu vermeiden.
Wird eine Verspätung absehbar, reagieren Sie bitte immer so schnell wie möglich - unbedingt jedoch vor Ablauf Ihrer Buchung.
Wenn noch keine Anschlussreservierung für das von Ihnen genutzte Fahrzeug vorliegt, können Sie die Buchung einfach verlängern. Ist eine Verlängerung nicht möglich, informieren Sie bitte umgehend die Servicezentrale 07071-1388335.
Wird die Servicezentrale rechtzeitig informiert, berechnen wir keine Verspätungsgebühr. Wir kümmern uns um die Benachrichtigung des nächsten Kunden.
Informieren Sie sich vor einer Auslandsfahrt selbständig über besondere Anforderungen und gesetzliche Regelungen (Vignetten, Geschwindigkeitsregelungen etc.) in Ihren Reiseländern.
Achten Sie besonders darauf, Mautstrecken direkt zu bezahlen. Werden Mautkosten im Nachhinein eingefordert, übersteigen die Gebühren die eigentliche Maut meist deutlich.
Für die Schweiz übernimmt teilAuto die Mautkosten bis zum Ende der Sommerferien. teilAutos, die bereits eine Schweizer Vignette haben, finden Sie über einen Filter im Buchungssystem.
Wer allein mit teilAuto unterwegs sein will, muss mindestens 18 Jahre alt und im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Zudem muss ein Kundenvertrag abgeschlossen und ein Fahrzeug gebucht sein.
Solange die Person, auf deren Kundenkonto die Buchung läuft, mit im Auto sitzt und einverstanden ist, darf auch eine andere Person mit gültigem Führerschein das Auto steuern.
Ganz ausführlich ist alles in unseren AGB unter § 8 Berechtigte Fahrer, gültige Fahrerlaubnis erklärt.
Nein, unsere teilAutos stehen an festen Stationen. Sie stellen das Auto immer dort zurück, wo Sie es abgeholt haben.
Ja, aber die Tiere müssen in einer geschlossenen Transportbox im Kofferraum untergebracht werden.
Sonderreinigungen aufgrund von Verunreinigungen durch Tiere (z.B. Haare) werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Nein, rauchen ist in allen teilAutos verboten.
Wir empfehlen, zunächst selbst im teilAuto zu suchen. Oft bleiben Fundsachen länger im Fahrzeug liegen, bevor sie bei uns abgegeben werden. Informieren Sie uns per E-Mail über eine halbstündige Buchung für die Suche nach einer Fundsache, wird diese Buchung nicht berechnet.
Nach Fundsachen, die in der Geschäftsstelle abgegeben wurden, können Sie sich telefonisch oder per E-Mail erkundigen.
Bei Bußgeldbescheiden im Inland sind wir verpflichtet, den Namen des jeweiligen teilAuto-Nutzers an die zuständige Behörde weiterzugeben. Für das Ermitteln des Nutzers berechnen wir ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 €. Für das eigentliche Bußgeld werden Sie dann noch einmal direkt vom Ordnungsamt angeschrieben.
Bei Bußgeldbescheiden aus dem Ausland informieren wir den jeweiligen teilAuto-Nutzer über den eingetroffenen Strafzettel. Auch in diesem Fall berechnen wir ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 €.
Tanken und Laden
Der Tank muss bei Rückgabe eines teilAutos mindestens zu einem Viertel gefüllt sein.
Sinkt die Tankfüllung während Ihrer Fahrt unter diesen Wert, müssen Sie das teilAuto volltanken. Am besten verwenden Sie dazu die UTA-Tankkarte aus der Schlüsselhalterung im Handschuhfach.
So stellen wir sicher, dass Sie ein ausreichend betanktes Fahrzeug vorfinden und dabei so selten wie möglich tanken müssen.
Ja, der Sprit ist in unseren Fahrtkosten immer enthalten.
Die UTA-Tankkarte finden Sie in der Schlüsselhalterung im Handschuhfach.
Die Ladekarte finden Sie im Handschuhfach oder in der Mittelkonsole.
Die UTA-Tankkarte wird von der Mehrzahl der Tankstellen in Europa akzeptiert.
Mit der UTA-Gebietssuche finden Sie Akzeptanzstellen in Ihrer Umgebung.
Außer am teilAuto-Stellplatz können Sie an allen Ladestationen laden, die Sie mit der App unserer Ladepartner finden können. Infos zur Lade-App finden Sie im jeweiligen Fahrzeug.
Wird die UTA-Tankkarte nicht akzeptiert, legen Sie den Betrag aus und schicken uns ein Foto des Tankbelegs per E-Mail.
Die Erstattung der Tankkosten erfolgt über die monatliche Fahrtkostenrechnung.
Wird die Ladekarte nicht akzeptiert, legen Sie den Betrag aus und belegen die Zahlung per E-Mail.
Die Erstattung der Ladekosten erfolgt über die monatliche Fahrtkostenrechnung.
Fahrzeuge und Ausstattung
Alle unsere Fahrzeuge mit Ausnahme der Transporter sind mit einer Sitzerhöhung ausgestattet. Diese ist laut Hersteller für Kinder von 17-36 kg verwendbar. Für weitere oder kleinere Kinder bitten wir Sie, selbst Sorge zu tragen.
Viele unserer Fahrzeuge sind mit ISOFIX-Sitzhalterungen ausgestattet. ISOFIX ist unter “Ausstattung” bei der Fahrzeugauswahl aufgeführt.
Die Ladefläche der Transporter ist im Buchungssystem hinterlegt.
Ja, nach einem Login ins Buchungssystem können Filter für die Fahrzeugsuche gesetzt werden.
Um Schneeketten, Dachträger, Fahrradträger oder ähnliches zu buchen, wenden Sie sich möglichst frühzeitig per E-Mail an uns.
Die Ausleihe ist kostenfrei, ein Pfand von 20,00 € ist bis zur Rückgabe zu hinterlegen.
Bis zum Ende der Sommerferien können die Kosten für die Schweizer Autobahn-Vignette bei teilAuto eingereicht werden.
Nach diesem Zeitraum buchen Sie bitte ein Auto, das bereits eine Vignette hat. Im Buchungssystem kann ein Filter für die Vignette gesetzt werden.
Pannen und Schäden
Kontaktieren Sie bei einem Unfall immer die Polizei 110 sowie die Servicezentrale 07071-1388335. Die Servicezentrale wird Sie bei Bedarf weiter anleiten.
Wenn möglich, machen Sie Fotos vom Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners.
Achtung: Das Wohl der Beteiligten und die Sicherung der Unfallstelle sind das Wichtigste!
Wir haben für alle Fahrzeuge einen Schutzbrief abgeschlossen. Die Leistungen sind vergleichbar zum ADAC, die Gültigkeit ist europaweit.
Bei einer Panne melden Sie sich bei der Servicezentrale 07071-1388335, diese stellt den Kontakt zur Schutzbrief-Hotline her.
Überprüfen Sie das Auto immer vor Fahrtantritt innen und außen auf Schäden. Falls Sie auf deutliche Kratzer, Dellen, Beulen oder ähnliches stoßen, prüfen Sie, ob der Schaden schon im Fahrtenbuch notiert ist.
Ist der Schaden nicht notiert, melden Sie ihn der Servicezentrale 07071-1388335.
Versicherung und Haftung
Die Selbstbeteiligung im selbstverschuldeten Schadenfall beträgt normalerweise bis zu 1.000,00 €.
Mit dem Abschluss unseres optionalen Sicherheitspakets SB 35 kann die Selbstbeteiligung auf 350,00 € reduziert werden.
Mit dem Abschluss unseres optionalen Sicherheitspakets SB 35 kann die Selbstbeteiligung auf 350,00 € reduziert werden. Das Sicherheitspaket kann für einen Schaden im Jahr in Anspruch genommen werden.
Das Sicherheitspaket SB35 kostet jährlich 35,00 € und kann bei Vertragsabschluss oder per E-Mail gebucht werden.
Das Sicherheitspaket SB 35 kann per E-mail gekündigt werden.
Das Sicherheitspaket SB35 wird für ein volles Jahr abgeschlossen. Teilrückzahlungen bei vorzeitiger Kündigung sind nicht möglich.
Tarife und Sonderkonditionen
In unserer Tarifübersicht können Sie sich über die Kosten für Carsharing bei teilAuto informieren.
Unser Tarifrechner hilft Ihnen dabei, die Kosten für eine Fahrt zu berechnen.
Tarifwechsel sind zum Monatsbeginn kostenlos möglich.
Ein Tarifwechsel muss 7 Tage im Voraus per E-Mail bestellt werden. Nach einer Frist von drei Monaten kann der Tarif erneut gewechselt werden.
Der Tarif Light ist unser ermäßigter Tarif.
Schüler, Auszubildende, Studierende, Schwerbehinderte und Inhaber der KreisBonusCard Tübingen sind für diesen Tarif berechtigt.
Studierende der Universität Tübingen können sich im Tarif Uni Tübingen registrieren. Sie fahren im ermäßigten Tarif Light und sparen zusätzlich die Anmeldekosten.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Tarifübersicht.
Vertrag und Abrechnung
Die Fahrtkosten ergeben sich aus Zeit- und Kilometerpreis und richten sich nach dem gewählten Tarif. Einmal im Monat erhalten Sie eine Rechnung, auf der alle Ihre Fahrten gelistet sind. Der Rechnungseinzug erfolgt über das SEPA-Lastschriftverfahren.
Mehr Informationen über Zahlungsweise, Entgelte und Zahlungsbedingungen erfahren Sie in unseren AGB. Unser Tarifrechner hilft Ihnen dabei, die Kosten einer Fahrt vorauszuberechnen.
Sie können ihren teilAuto-Vertrag per E-Mail kündigen.
Die Kündigungsfrist beträgt 7 Tage.
Über Änderungen Ihrer Kontaktdaten informieren Sie uns per E-Mail an info@teilauto-neckar-alb.de.
Sie können eine weitere Person zu Ihrem teilAuto-Vertrag hinzufügen. Möglich ist das für Partner und Kinder oder für Personen, mit denen Sie in einem Haushalt leben.
Die Fahrtkosten werden auf der gemeinsamen Rechnung getrennt ausgewiesen. Die Registrierung weiterer Personen erfolgt im Tarif “Zweitvertrag”.
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